StrafrechtErfahren Sie, wie unsere juristische Expertise in verschiedenen Situationen angewendet werden kann.

Recht

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Vermögensstrafrecht

Unter das Vermögensstrafrecht lassen sich im Wesentlichen alle Straftaten zusammenfassen, die sich gegen das (fremde) Vermögen oder dessen Bestandteile richten.

Die Vermögensdelikte zeichnen sich in der Praxis einerseits dadurch aus, dass diese häufig äußerst komplexe wirtschaftliche Fragestellungen beinhalten und daher auch immer der zivilrechtliche Aspekt bei der Entwicklung der bestmöglichen Verteidigung
berücksichtigt werden muss. In einem ersten Schritt analysieren wir daher ihren ganz konkreten Fall und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie, um die bestmögliche Verteidigung sicherzustellen. Als sowohl im Zivilrecht, als auch Strafrecht tätige Anwälte schauen wir hier immer über den Tellerrand hinaus.

Zu den Vermögensdelikten zählen insbesondere folgende Vermögensdelikte:

  • Erpressung (§ 253 StGB)
  • Räuberische Erpressung (§ 255 StGB)
  • Begünstigung (§ 257 StGB)
  • Hehlerei (§ 259 StGB)
  • Betrug (§ 263 StGB)
  • Vortäuschen eines Versicherungsfalls (§ 263 Abs. 3 StGB)
  • Computerbetrug (§ 263a StGB)
  • Subventionsbetrug (§ 264 StGB)
  • Kapitalanlagenbetrug (§ 264a StGB)
  • Kreditbetrug (§ 265b StGB)
  • Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB)
  • Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)
  • Automatenmissbrauch (§ 265 a Abs. 1 1. Variante StGB)
  • Erschleichen der Leistungen des Fernmeldenetzes (§ 265a Abs. 1 Var. 2 StGB)
  • Beförderungserschleichung (§ 265a Abs. 1 3. Variante StGB), das sog. „Schwarzfahren“
  • Zutrittserschleichung (§ 265a Abs. 1 4. Variante StGB)
  • Untreue (§ 266 StGB)
  • Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten (§ 266b StGB)

Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Unter das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht fallen sämtliche Verstöße, die zur Verhängung von Strafen gegen Beteiligte führen können, die am Wirtschaftsleben teilnehmen. Meist liegt hier ein Vorwurf zu Grunde, gewissen normbezogenen Handlungspflichten zuwider gehandelt zu haben und es gehen zudem auch die Verhängung hoher Strafen einher. 

Eine enorme praktische Relevanz genießt dieses Teilrechtsgebiet auch wegen der zunehmend voranschreitenden Digitalisierung. 

Das Wirtschaftsleben wird von Tag zu Tag komplexer, die Vernetzung verschiedener Unternehmensaktivitäten  kann derweil oft leicht Fehlerquellen beinhalten, was  strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen kann und verschiedene Rechtsprobleme aus zahlreichen Teilrechtsgebieten fallrelevant werden.  Wohl kein anderes Rechtsgebiet ist so komplex wie das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. 

Die dahingehenden Tätigkeiten sind vielschichtig und können zumeist nur unter Zuhilfenahme weiterer Experten erfolgreich verteidigt werden. 

Unsere Kanzlei arbeitet seit mehreren Jahren erfolgreich mit renommierten Steuerfachleuten aus Hessen zusammen. In Kooperation mit diesen Fachleuten von Wirtschafts- und Steuerkennzahlen kann auch jede noch so kleine Nadel im Heuhaufen der Aktenberge gefunden werden, die etwa zur Entlastung eines Tatvorwurfs führen kann.

 

Unternehmensstrafrecht

Ob bei Vermögens- oder Korruptionsdelikten, bei der Steuerhinterziehung oder im Insolvenzstrafrecht – ohne die fachkundige Unterstützung eines erfahrenen Strafverteidigers birgt ein Strafverfahren für die Betroffenen erhebliche Risiken, die nicht unterschätzt werden dürfen.

Denn auch wenn in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren die Vorgehensweise und Entscheidungen von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern im Mittelpunkt stehen, kann das gesamte Unternehmen in das Visier von Staatsanwaltschaft und Polizei geraten.

Um bereits im Ermittlungsverfahren das bestmögliche Ergebnis zu erzielen und ein belastendes Strafverfahren nach Möglichkeit abzuwenden, ist eine frühzeitige und konsequente Strafverteidigung unerlässlich.

Die Kanzlei MILCH § Rechtsanwälte mit Standorten in Gießen und Frankfurt bietet kompetenten und entschlossenen Rechtsbeistand für Personen, die mit dem Vorwurf einer Wirtschaftsstraftat konfrontiert sind.

Rechtsanwalt Andreas Milch verbindet langjährige Erfahrung im Unternehmensrecht mit ausgewiesene Expertise in der Strafverteidigung – von der ersten Durchsuchung bis zur Hauptverhandlung.

Als zertifizierter IT-Forensik-Spezialist verfügt RA Milchi zudem über besondere Kompetenz in digitalen Ermittlungsverfahren, bzw. mit digitalen Beweisen.

Wir stellen sicher, dass Ihre Rechte als Beschuldigter in jeder Phase des Verfahrens gewahrt bleiben.

Ist eine Berichterstattung durch Presse oder Medien nicht zu vermeiden, übernimmt die Kanzlei MILCH § Rechtsanwälte auf Wunsch auch die gesamte Pressearbeit. Ziel ist es, den Informationsfluss gegenüber der Öffentlichkeit gezielt zu steuern, unbegründeten Vorwürfen entgegenzuwirken und den Reputationsschaden für Mandant und Unternehmen so weit wie möglich zu begrenzen. Wir setzen uns mit Nachdruck für Sie ein – auch dort, wo das Verfahren längst die Medien erreicht hat.

Was diese Unterstützung besonders wertvoll macht: Rechtsanwalt Andreas Milch bringt Erfahrung aus beiden Welten mit. Als langjähriger freier Mitarbeiter der WAZ/Funke-Mediengruppe kennt er die Abläufe in Redaktionen aus eigener Anschauung – und weiß, wie journalistische Berichte entstehen sowie wie ihnen effektiv begegnet wird. Wir setzen uns mit Nachdruck für Sie ein – auch dort, wo das Verfahren längst die Medien erreicht hat.

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