
Wichtig ist hierbei: Es bleiben Ihnen nur drei Wochen Zeit, sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen eine Kündigung zu wehren. Wer nicht klagt oder die Frist verpasst, akzeptiert die Kündigung.
Sie gilt dann rechtlich als wirksam, unabhängig von tatsächlichen Fehlern.
Anwaltliche Hilfe ist deshalb oft unerlässlich!
Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Betriebsräte und Arbeitgeber außergerichtlich und vor Gericht in allen Fragen des Arbeitsrechts.
Wir beraten Sie auch im Sportrecht in arbeitsvertraglichen Fragen bei der Anstellung von Sportlern und der Durchsetzung des sportartspezifischen Reglements. Wie ist das Arbeitsverhältnis eines Sportlers - z.B. Fußballers oder Basketballers - zu gestalten und wie ist der Transfer zu einem anderen Verein abzuwickeln?
Was kann der Sportler gegen disziplinarische Maßnahmen seines Verbands im Falle eines Regelverstoßes unternehmen?
Rechtsanwalt Andreas Milch vertritt Sportler bei Disziplinarverfahren gegenüber Vereinen oder Verbänden sowie bei Dopingvorwürfen. Für Sponsoren, Sportler und Vereine gestaltet und verhandelt er Sponsorenverträge.
Sprechen Sie uns an!
Die Behörde hat Ihnen die Leistung gekürzt? Ihnen wurde eine Sperre auferlegt?
Das Arbeitsrecht geht in einer Vielzahl von Fällen in das Sozialrecht über.
Sei es die Berufsgenossenschaft, die den Arbeitsunfall nicht anerkennen will oder die Behörde, die einfach die Leistungen kürzt.
Bei Auseinandersetzungen mit der Bundesagentur für Arbeit, gesetzlichen Krankenversicherungen, der Deutschen Rentenversicherung, Versorgungsämtern, Jugendämtern, Berufsgenossenschaften, Gemeinden und Landkreisen - wir stehen Ihnen als zuverlässiger und kompetenter Ansprechpartner in vielen sozialrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung.
Wir führen für Sie das Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren und setzen Ihre Rechte durch.

Gerade im Strafrecht ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes unerlässlich, da einmal begangene Fehler kaum wieder gut zu machen sind.
Insbesondere sollten sie ohne Anwalt keine Aussage machen, egal ob bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Richter, da eine einmal getätigt Aussage im Endeffekt immer zu ihren Lasten verwertet werden kann.
Das Thema " Strafrecht" betrifft entgegen langläufiger Meinung auch nicht nur "Schwerverbrecher" und "Kriminelle".
Gerade als Verkehrsteilnehmer sieht man sich schneller einem Strafverfahren gegenüber als man denkt.
Schneller gefahren, ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit (Unfall - möglicherweise mit Todesfolge), Fahren ohne Führerschein, Alkohol- oder Drogenmissbrauch oder Unfallflucht geben häufig Anlass zu einer strafrechtlichen Verfolgung.
Wir stehen Ihnen zur Seite...
...wenn gegen Sie z.B.wegen Verkehrsdelikten (Unfallflucht, Fahren ohne Führerschein, Alkoholfahrt etc.) oder Betrug, Urkundenfälschung, Diebstahl, Raub, Körperverletzung oder Betäubungsmitteldelikten etc.) ermittelt wir

Die Nebenklage soll dem Opfer in erster Linie Genugtuung verschaffen. Sie hilft insbesondere den Hinterbliebenen von Getöteten bei der psychischen Verarbeitung der Tat, da sich der Nebenkläger über eine passive Beteiligung am Prozess als Zeuge hinaus aktiv beteiligen und an der Aufklärung der Tatumstände mitwirken kann. Der Nebenkläger ist z.B. zur Anwesenheit in der gesamten Hauptverhandlung berechtigt, darf Fragen stellen und Erklärungen abgeben. Er erhält Akteneinsicht und kann Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche bereits im Strafverfahren geltend machen (sog. Ädhäsionsverfahren).
Andererseits besteht keine Pflicht des Nebenklägers zur Teilnahme an der Hauptverhandlung. Er kann sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen.
In folgenden Fällen können sich das Opfer oder deren Angehörige als sog. Nebenkläger an dem Strafverfahren beteiligen:
Wenn es wegen der schweren Folgen der Tat zur Wahrnehmung seiner Interessen geboten erscheint, kann sich darüber hinaus als Nebenkläger dem Verfahren anschließen, wer Opfer insb. folgender Taten wurde:
Einem Nebenkläger ist, unabhängig von seiner finanziellen Lage und seiner individuellen Fähigkeit zur Teilnahme am Strafverfahren ein Rechtsanwalt als Beistand auf Staatskosten zu bestellen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.
Wir bieten Ihnen einen kostenlosen telefonischen Erst-Kontakt an und klären Sie über Ihre Möglichkeiten auf.
Ein Verkehrsunfall bringt viele Haftungsfragen mit sich und die Durchsetzung möglicher Ansprüche ist eine komplexe Thematik, die anwaltliche Hilfe oft unerlässlich macht.
Es können neben dem Schaden an Ihrem Fahrzeug, Ansprüche bei Körperverletzung wie Arztkosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Wertminderung Ihres Fahrzeugs, Abschleppkosten oder Nutzungsausfall entstehen.
Wir holen bei der Schadenregulierung das Maximum für Sie heraus!
Als Rechtsanwaltskanzlei verhandeln wir mit der gegnerischen Versicherung auf Augenhöhe. Wir setzen Ihre Ansprüche durch und übernehmen den für Sie nervenden Papierkrieg. Unfallgeschädigte, die anwaltlich vertreten sind, erzielen erfahrungsgemäß regelmäßig deutlich höheren Schadensersatz, als diejenigen, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen
Es ist Ihnen im Falle eines Verkehrsunfalls stets zu raten, Ihrem Unfallgegner gegenüber keine spontanen Schuldanerkenntnisse ab zu geben, sowie keine Vereinbarungen mit der Versicherung zu treffen. Ferner sollten Sie sich nicht unüberlegt gegenüber der Polizei äußern, all das kann Ihnen später zum Nachteil gereicht werden.
Wussten Sie schon:
Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Versicherung Ihres Unfallgegners auch Ihren Rechtsanwalt bezahlen.
Auf die Höhe des Schadens kommt es dabei nicht an. Die gegnerische Versicherung kann sich nicht wegen Geringfügigkeit vor den Anwaltskosten drücken.
Nach einem Unfall versuchen die Versicherer des Unfallverursachers möglichst schnell direkt an die Geschädigten heranzukommen und selbst zu kontaktieren.
Ziel: Die Opfer sollen sich gar nicht erst über Ihre Rechte und das, was ihnen zusteht, informieren!
Es gilt zu beachten, dass der gegnerische Versicherer nicht der Partner des Geschädigten, schon gar nicht Helfer ist, sondern die maximal mögliche Ersparnis für sich selbst herausholen will und dies buchstäblich auf Kosten des Unfallgeschädigten.
Was mehr als ein guter Rat ist: Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main meinte in einem Fall, es kann „geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“ (Az. 22 U 171/13).
Auch bei einem Unfall im EU-Ausland übernehmen wir für Sie die Korrespondenz mit der ausländischen Versicherung und kümmern uns darum, dass Sie Ihren Schaden schnellstmöglich ersetzt bekommen.
Zur Feststellung der Schadenhöhe und zur Beweissicherung empfehlen wir die Einholung eines Sachverständigengutachtens.
Auch hier entstehen Ihnen im Falle des feststehen Verschuldens keine Kosten, denn auch diese hat dann die Versicherung Ihres Unfallgegners zu tragen.
Auch dieser ist nur daran interessiert, den Schaden zum Vorteil seines Auftraggebers herunterzukürzen.
Dringend empfehlenswert ist deshalb auch die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen!
Wir verfügen über ein breites Kooperationsnetzwerk und helfen Ihnen gerne dabei, einen geeigneten Sachverständigen für KFZ-Unfallschäden zu finden
Wir arbeiten bundesweit mit verschiedenen regionalen, freien Sachverständigenbüros zusammen.
Selbstverständlich arbeiten wir auch gerne mit dem bereits von Ihnen, bei dem Sachverständigen Ihres Vertrauens, eingeholten Gutachten.
Sollten Sie jedoch keinen Gutachter an der Hand haben, sind wir Ihnen gerne bei der Vermittlung behilflich.

ES DROHT EIN VERKEHRSSTRAFVERFAHREN?
Ihnen wird eine Trunkenheitsfahrt oder Fahrerflucht (Unfallflucht) vorgeworfen?
Bei Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr, Fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung, Unfallflucht, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Entziehung der Fahrerlaubnis, Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist anwaltlicher Rat unumgänglich!
Jetzt ist die richtige Verteidigungsstrategie entscheidend um eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch zu erreichen. Kontaktieren Sie uns!
SIE SIND GEBLITZT WORDEN?
Oft lohnt es sich hiergegen vorzugehen, denn es gibt - was viele nicht wissen - zahlreiche Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen.
Auch gegen die Auflage eines Fahrverbotes oder Fahrtenbuches lohnt es sich oft zur Wehr zu setzen.
Ärger beim Autokauf oder -verkauf?
Auch stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um den Kauf und Verkauf Ihres Fahrzeugs zur Seite!

Auch bei Haftungsfragen aus Verträgen stehen wir an Ihrer Seite und prüfen etwaige Ansprüche.
"pacta sunt servanda" wie der Lateiner sagt, "Verträge sind einzuhalten". Dies entspricht leider immer weniger der Wirklichkeit.
Die Durchsetzung vertraglicher Ansprüche beinhaltet nicht nur die Bezahlung der erbrachten Leistung.
Hiervon umfasst sind auch Gewährleistungsansprüche, wie Nachbesserungen, Rückgabe- und Rücktrittsrechte, Schadensersatzansprüche, Folgeschäden und Anfechtungsrechte.
Auch die Zahl der unberechtigten Forderungen nimmt zu. Es geht hier vor allem um Fragen der Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingen, Verbraucherschutz und Verjährungsfragen.
Kaufverträge über Immobilien wie Häuser, Wohnungen und Grundstücke müssen zu ihrer Gültigkeit notariell beurkundet werden. Hierbei werden Mängelansprüche des Käufers meist umfassend ausgeschlossen. Zeigen sich nun nach Übergabe Mängel an der Immobilie stellt sich oft die Frage, ob der Ausschluss tatsächlich wirksam war. Dies ist z.B. bei arglisitg verschwiegenen Mängeln nicht der Fall. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in allen anderen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Immobilenkäufen zur Seite, egal, ob Sie als Käufer oder Verkäufer im Streit mit Ihrem Vertragspartner stehen.
Besonders relevant werden die Regelungen des Werkvertragsrechts, wenn die von dem Unternehmer erbrachte Leistung mangelhaft ist. Für diesen Fall wurden dem Besteller Mängelrechte eingeräumt. Unter anderem kann dem Besteller ähnlich wie im Kaufrecht dadurch ein Anspruch auf Nacherfüllung oder Schadensersatz zustehen.
Die zwei grundsätzlichen Voraussetzungen dieser Mängelrechte sind zum einen, dass ein Sach- oder Rechtsmangel vorliegt und zum anderen, dass die Mängelrechte nicht durch eine Abrede der Vertragsparteien ausgeschlossen worden sind. Wann ein Mangel vorliegt, ist zwar abstrakt geregelt, allerdings kann die Frage, ob im konkreten Fall ein Mangel im Sinne der Vorschrift tatsächlich gegeben ist, schnell zum Streit zwischen den Parteien führen.

Bekanntlich liegt das Glück der Erde auf dem Rücken der Pferde. Dennoch kann es sowohl beim Kauf und Verkauf, als auch beim Unterhalten und Reiten des Tieres zu rechtlichen Problemem kommen. Weitere rechtliche Probleme können aus Behandlungsfehlern des Tierarztes oder Fehlern des Hufschmieds (z.B. Vernageln) resultieren.
Angesteckt durch seine Tochter hat sich bei Rechtsanwalt Milch eine besondere Liebe zu Pferden entwickelt, welche sich bei ihm auch beruflich mit den von ihm seit jeher vertretenen Rechtsgebieten Kauf-, Haftungs- und Vertragsrecht angeknüpft hat.
Das Pferderecht ist kein spezifisches Rechtsgebiet. Die Pferdehaltung an sich birgt einige Rechtsprobleme. Unfälle, in die Pferde verwickelt oder für die Pferde verantwortlich sind, sind in der Pferdehaltung keine Seltenheit (Weideunfälle, Reitunfälle).
Schon beim Pferdekauf, der Ankaufsuntersuchung, der Tierarztbehandlung usw. kann rechtlich gesehen einiges „schief laufen“.
Auch Verträge, die die Haltung (Pferdeeinstellvertrag etc. ), den Transport oder die Reitbeteiligung regeln, sollten - um später Überraschungen zu vermeiden - besser von einem Anwalt für Pferderecht erstellt oder überprüft werden
Gerne stehen wir Ihnen hier beratend zur Seite.

Ärtzepfusch? Wir helfen!
Bei ärztlichen Behandlungsfehlern bzw. Aufklärungsfehlern (Arzthaftung) stehen wir an Ihrer Seite:

Der Hausbau oder Kauf eines schlüsselfertigen Objekts gehört für die meisten Menschen nicht nur zu den größten finanziellen Herausforderungen, sondern bringt diese mitunter auch psychisch an die Grenzen der Belastbarkeit, wenn sich Baufortschritt oder Qualität des Ergebnisses nicht so entwickeln, wie ursprünglich vereinbart. Daraus entwickeln sich in Folge immer wieder Probleme, die sich bei rechtzeitiger Beratung oft bereits im Keim hätten ersticken lassen. Hier ist fundierter juristischer Rat unbedingt erforderlich.
Im Bereich des Baurechts unterstützen wir sämtliche Bereiche des Bauvertragsrechts.
Typische Bereiche mit Regelungsbedarf:

Wir führen für Sie die richtigen Schachzüge aus, um Ihre Forderung gegen Ihren Schuldner durchzusetzen!
Mahnung, Mahnverfahren, Klage, Vollstreckung, Zahlungsüberwachung - alles aus einer Hand.
Damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können!
Damit Ihnen säumige Vertragspartner nicht an die Substanz gehen, und Sie zeitnah an Ihr verdientes Geld gelangen, können Sie entweder ein Inkassounternehmen beauftragen oder eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Wahrung Ihrer Interessen betrauen.
Nur ein bei Gericht erwirkter Vollstreckungstitel sichert Ihre Forderung und Sie erhalten Ihr Geld, Inkassounternehmen können dies nicht leisten.
Die direkte Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei bietet ausschließlich Vorteile. Zum einen sparen Sie Zeit, da ohne weitere Zwischenschritte Ihre Forderung gerichtlich durchgesetzt werden kann. Zum anderen tragen Sie kein Kostenrisiko, da sowohl die außergerichtlichen als auch die gerichtlichen entstandenen Rechtsanwaltsgebühren bei einem erfolgreichen Klageverfahren vollumfänglich vom Schuldner zu tragen sind.

Unsere Kanzlei berät und vertritt sowohl Mieter, als auch Vermieter im Mietrecht und beschäftigt sich in diesem Rahmen mit folgenden Themen:

Wichtig ist hierbei: Es bleiben Ihnen nur drei Wochen Zeit, sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen eine Kündigung zu wehren. Wer nicht klagt oder die Frist verpasst, akzeptiert die Kündigung.
Sie gilt dann rechtlich als wirksam, unabhängig von tatsächlichen Fehlern.
Anwaltliche Hilfe ist deshalb oft unerlässlich!
Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Betriebsräte und Arbeitgeber außergerichtlich und vor Gericht in allen Fragen des Arbeitsrechts.
Wir beraten Sie auch im Sportrecht in arbeitsvertraglichen Fragen bei der Anstellung von Sportlern und der Durchsetzung des sportartspezifischen Reglements. Wie ist das Arbeitsverhältnis eines Sportlers - z.B. Fußballers oder Basketballers - zu gestalten und wie ist der Transfer zu einem anderen Verein abzuwickeln?
Was kann der Sportler gegen disziplinarische Maßnahmen seines Verbands im Falle eines Regelverstoßes unternehmen?
Rechtsanwalt Andreas Milch vertritt Sportler bei Disziplinarverfahren gegenüber Vereinen oder Verbänden sowie bei Dopingvorwürfen. Für Sponsoren, Sportler und Vereine gestaltet und verhandelt er Sponsorenverträge.
Sprechen Sie uns an!
Die Behörde hat Ihnen die Leistung gekürzt? Ihnen wurde eine Sperre auferlegt?
Das Arbeitsrecht geht in einer Vielzahl von Fällen in das Sozialrecht über.
Sei es die Berufsgenossenschaft, die den Arbeitsunfall nicht anerkennen will oder die Behörde, die einfach die Leistungen kürzt.
Bei Auseinandersetzungen mit der Bundesagentur für Arbeit, gesetzlichen Krankenversicherungen, der Deutschen Rentenversicherung, Versorgungsämtern, Jugendämtern, Berufsgenossenschaften, Gemeinden und Landkreisen - wir stehen Ihnen als zuverlässiger und kompetenter Ansprechpartner in vielen sozialrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung.
Wir führen für Sie das Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren und setzen Ihre Rechte durch.


Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.
Wir bieten Ihnen einen kostenlosen telefonischen Erst-Kontakt an und klären Sie über Ihre Möglichkeiten auf.
Ein Verkehrsunfall bringt viele Haftungsfragen mit sich und die Durchsetzung möglicher Ansprüche ist eine komplexe Thematik, die anwaltliche Hilfe oft unerlässlich macht.
Es können neben dem Schaden an Ihrem Fahrzeug, Ansprüche bei Körperverletzung wie Arztkosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Wertminderung Ihres Fahrzeugs, Abschleppkosten oder Nutzungsausfall entstehen.
Wir holen bei der Schadenregulierung das Maximum für Sie heraus!
Als Rechtsanwaltskanzlei verhandeln wir mit der gegnerischen Versicherung auf Augenhöhe. Wir setzen Ihre Ansprüche durch und übernehmen den für Sie nervenden Papierkrieg. Unfallgeschädigte, die anwaltlich vertreten sind, erzielen erfahrungsgemäß regelmäßig deutlich höheren Schadensersatz, als diejenigen, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen
Es ist Ihnen im Falle eines Verkehrsunfalls stets zu raten, Ihrem Unfallgegner gegenüber keine spontanen Schuldanerkenntnisse ab zu geben, sowie keine Vereinbarungen mit der Versicherung zu treffen. Ferner sollten Sie sich nicht unüberlegt gegenüber der Polizei äußern, all das kann Ihnen später zum Nachteil gereicht werden.
Wussten Sie schon:
Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Versicherung Ihres Unfallgegners auch Ihren Rechtsanwalt bezahlen.
Auf die Höhe des Schadens kommt es dabei nicht an. Die gegnerische Versicherung kann sich nicht wegen Geringfügigkeit vor den Anwaltskosten drücken.
Nach einem Unfall versuchen die Versicherer des Unfallverursachers möglichst schnell direkt an die Geschädigten heranzukommen und selbst zu kontaktieren.
Ziel: Die Opfer sollen sich gar nicht erst über Ihre Rechte und das, was ihnen zusteht, informieren!
Es gilt zu beachten, dass der gegnerische Versicherer nicht der Partner des Geschädigten, schon gar nicht Helfer ist, sondern die maximal mögliche Ersparnis für sich selbst herausholen will und dies buchstäblich auf Kosten des Unfallgeschädigten.
Was mehr als ein guter Rat ist: Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main meinte in einem Fall, es kann „geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“ (Az. 22 U 171/13).
Auch bei einem Unfall im EU-Ausland übernehmen wir für Sie die Korrespondenz mit der ausländischen Versicherung und kümmern uns darum, dass Sie Ihren Schaden schnellstmöglich ersetzt bekommen.
Zur Feststellung der Schadenhöhe und zur Beweissicherung empfehlen wir die Einholung eines Sachverständigengutachtens.
Auch hier entstehen Ihnen im Falle des feststehen Verschuldens keine Kosten, denn auch diese hat dann die Versicherung Ihres Unfallgegners zu tragen.
Auch dieser ist nur daran interessiert, den Schaden zum Vorteil seines Auftraggebers herunterzukürzen.
Dringend empfehlenswert ist deshalb auch die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen!
Wir verfügen über ein breites Kooperationsnetzwerk und helfen Ihnen gerne dabei, einen geeigneten Sachverständigen für KFZ-Unfallschäden zu finden
Wir arbeiten bundesweit mit verschiedenen regionalen, freien Sachverständigenbüros zusammen.
Selbstverständlich arbeiten wir auch gerne mit dem bereits von Ihnen, bei dem Sachverständigen Ihres Vertrauens, eingeholten Gutachten.
Sollten Sie jedoch keinen Gutachter an der Hand haben, sind wir Ihnen gerne bei der Vermittlung behilflich.

ES DROHT EIN VERKEHRSSTRAFVERFAHREN?
Ihnen wird eine Trunkenheitsfahrt oder Fahrerflucht (Unfallflucht) vorgeworfen?
Bei Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr, Fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung, Unfallflucht, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Entziehung der Fahrerlaubnis, Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist anwaltlicher Rat unumgänglich!
Jetzt ist die richtige Verteidigungsstrategie entscheidend um eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch zu erreichen. Kontaktieren Sie uns!
SIE SIND GEBLITZT WORDEN?
Oft lohnt es sich hiergegen vorzugehen, denn es gibt - was viele nicht wissen - zahlreiche Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen.
Auch gegen die Auflage eines Fahrverbotes oder Fahrtenbuches lohnt es sich oft zur Wehr zu setzen.
Ärger beim Autokauf oder -verkauf?
Auch stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um den Kauf und Verkauf Ihres Fahrzeugs zur Seite!

Auch bei Haftungsfragen aus Verträgen stehen wir an Ihrer Seite und prüfen etwaige Ansprüche.
"pacta sunt servanda" wie der Lateiner sagt, "Verträge sind einzuhalten". Dies entspricht leider immer weniger der Wirklichkeit.
Die Durchsetzung vertraglicher Ansprüche beinhaltet nicht nur die Bezahlung der erbrachten Leistung.
Hiervon umfasst sind auch Gewährleistungsansprüche, wie Nachbesserungen, Rückgabe- und Rücktrittsrechte, Schadensersatzansprüche, Folgeschäden und Anfechtungsrechte.
Auch die Zahl der unberechtigten Forderungen nimmt zu. Es geht hier vor allem um Fragen der Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingen, Verbraucherschutz und Verjährungsfragen.
Kaufverträge über Immobilien wie Häuser, Wohnungen und Grundstücke müssen zu ihrer Gültigkeit notariell beurkundet werden. Hierbei werden Mängelansprüche des Käufers meist umfassend ausgeschlossen. Zeigen sich nun nach Übergabe Mängel an der Immobilie stellt sich oft die Frage, ob der Ausschluss tatsächlich wirksam war. Dies ist z.B. bei arglisitg verschwiegenen Mängeln nicht der Fall. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in allen anderen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Immobilenkäufen zur Seite, egal, ob Sie als Käufer oder Verkäufer im Streit mit Ihrem Vertragspartner stehen.
Besonders relevant werden die Regelungen des Werkvertragsrechts, wenn die von dem Unternehmer erbrachte Leistung mangelhaft ist. Für diesen Fall wurden dem Besteller Mängelrechte eingeräumt. Unter anderem kann dem Besteller ähnlich wie im Kaufrecht dadurch ein Anspruch auf Nacherfüllung oder Schadensersatz zustehen.
Die zwei grundsätzlichen Voraussetzungen dieser Mängelrechte sind zum einen, dass ein Sach- oder Rechtsmangel vorliegt und zum anderen, dass die Mängelrechte nicht durch eine Abrede der Vertragsparteien ausgeschlossen worden sind. Wann ein Mangel vorliegt, ist zwar abstrakt geregelt, allerdings kann die Frage, ob im konkreten Fall ein Mangel im Sinne der Vorschrift tatsächlich gegeben ist, schnell zum Streit zwischen den Parteien führen.

Bekanntlich liegt das Glück der Erde auf dem Rücken der Pferde. Dennoch kann es sowohl beim Kauf und Verkauf, als auch beim Unterhalten und Reiten des Tieres zu rechtlichen Problemem kommen. Weitere rechtliche Probleme können aus Behandlungsfehlern des Tierarztes oder Fehlern des Hufschmieds (z.B. Vernageln) resultieren.
Angesteckt durch seine Tochter hat sich bei Rechtsanwalt Milch eine besondere Liebe zu Pferden entwickelt, welche sich bei ihm auch beruflich mit den von ihm seit jeher vertretenen Rechtsgebieten Kauf-, Haftungs- und Vertragsrecht angeknüpft hat.
Das Pferderecht ist kein spezifisches Rechtsgebiet. Die Pferdehaltung an sich birgt einige Rechtsprobleme. Unfälle, in die Pferde verwickelt oder für die Pferde verantwortlich sind, sind in der Pferdehaltung keine Seltenheit (Weideunfälle, Reitunfälle).
Schon beim Pferdekauf, der Ankaufsuntersuchung, der Tierarztbehandlung usw. kann rechtlich gesehen einiges „schief laufen“.
Auch Verträge, die die Haltung (Pferdeeinstellvertrag etc. ), den Transport oder die Reitbeteiligung regeln, sollten - um später Überraschungen zu vermeiden - besser von einem Anwalt für Pferderecht erstellt oder überprüft werden
Gerne stehen wir Ihnen hier beratend zur Seite.

Die Nebenklage soll dem Opfer in erster Linie Genugtuung verschaffen. Sie hilft insbesondere den Hinterbliebenen von Getöteten bei der psychischen Verarbeitung der Tat, da sich der Nebenkläger über eine passive Beteiligung am Prozess als Zeuge hinaus aktiv beteiligen und an der Aufklärung der Tatumstände mitwirken kann. Der Nebenkläger ist z.B. zur Anwesenheit in der gesamten Hauptverhandlung berechtigt, darf Fragen stellen und Erklärungen abgeben. Er erhält Akteneinsicht und kann Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche bereits im Strafverfahren geltend machen (sog. Ädhäsionsverfahren).
Andererseits besteht keine Pflicht des Nebenklägers zur Teilnahme an der Hauptverhandlung. Er kann sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen.
In folgenden Fällen können sich das Opfer oder deren Angehörige als sog. Nebenkläger an dem Strafverfahren beteiligen:
Wenn es wegen der schweren Folgen der Tat zur Wahrnehmung seiner Interessen geboten erscheint, kann sich darüber hinaus als Nebenkläger dem Verfahren anschließen, wer Opfer insb. folgender Taten wurde:
Einem Nebenkläger ist, unabhängig von seiner finanziellen Lage und seiner individuellen Fähigkeit zur Teilnahme am Strafverfahren ein Rechtsanwalt als Beistand auf Staatskosten zu bestellen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

Gerade im Strafrecht ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes unerlässlich, da einmal begangene Fehler kaum wieder gut zu machen sind.
Insbesondere sollten sie ohne Anwalt keine Aussage machen, egal ob bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Richter, da eine einmal getätigt Aussage im Endeffekt immer zu ihren Lasten verwertet werden kann.
Das Thema " Strafrecht" betrifft entgegen langläufiger Meinung auch nicht nur "Schwerverbrecher" und "Kriminelle".
Gerade als Verkehrsteilnehmer sieht man sich schneller einem Strafverfahren gegenüber als man denkt.
Schneller gefahren, ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit (Unfall - möglicherweise mit Todesfolge), Fahren ohne Führerschein, Alkohol- oder Drogenmissbrauch oder Unfallflucht geben häufig Anlass zu einer strafrechtlichen Verfolgung.

Ärtzepfusch? Wir helfen!
Bei ärztlichen Behandlungsfehlern bzw. Aufklärungsfehlern (Arzthaftung) stehen wir an Ihrer Seite:

Der Hausbau oder Kauf eines schlüsselfertigen Objekts gehört für die meisten Menschen nicht nur zu den größten finanziellen Herausforderungen, sondern bringt diese mitunter auch psychisch an die Grenzen der Belastbarkeit, wenn sich Baufortschritt oder Qualität des Ergebnisses nicht so entwickeln, wie ursprünglich vereinbart. Daraus entwickeln sich in Folge immer wieder Probleme, die sich bei rechtzeitiger Beratung oft bereits im Keim hätten ersticken lassen. Hier ist fundierter juristischer Rat unbedingt erforderlich.
Im Bereich des Baurechts unterstützen wir sämtliche Bereiche des Bauvertragsrechts.
Typische Bereiche mit Regelungsbedarf:

Wir führen für Sie die richtigen Schachzüge aus, um Ihre Forderung gegen Ihren Schuldner durchzusetzen!
Mahnung, Mahnverfahren, Klage, Vollstreckung, Zahlungsüberwachung - alles aus einer Hand.
Damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können!
Damit Ihnen säumige Vertragspartner nicht an die Substanz gehen, und Sie zeitnah an Ihr verdientes Geld gelangen, können Sie entweder ein Inkassounternehmen beauftragen oder eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Wahrung Ihrer Interessen betrauen.
Nur ein bei Gericht erwirkter Vollstreckungstitel sichert Ihre Forderung und Sie erhalten Ihr Geld, Inkassounternehmen können dies nicht leisten.
Die direkte Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei bietet ausschließlich Vorteile. Zum einen sparen Sie Zeit, da ohne weitere Zwischenschritte Ihre Forderung gerichtlich durchgesetzt werden kann. Zum anderen tragen Sie kein Kostenrisiko, da sowohl die außergerichtlichen als auch die gerichtlichen entstandenen Rechtsanwaltsgebühren bei einem erfolgreichen Klageverfahren vollumfänglich vom Schuldner zu tragen sind.

Unsere Kanzlei berät und vertritt sowohl Mieter, als auch Vermieter im Mietrecht und beschäftigt sich in diesem Rahmen mit folgenden Themen:

