
Wenn die ordentlichen Gerichte keinen Erfolg brachten, bleibt der Gang zum Bundesverfassungsgericht die letzte Möglichkeit, Ihre Rechte zu wahren.
Die Verfassungsbeschwerde ist kein weiteres Rechtsmittel – sie richtet sich ausschließlich gegen die Verletzung verfassungsmäßiger Rechte in Ihrem Strafverfahren.
Ihre erfolgreiche Durchsetzung erfordert höchste präzise juristische Kunstfertigkeit.
Eine Verfassungsbeschwerde kommt in Betracht, wenn:
Das Bundesverfassungsgericht prüft nicht erneut die Richtigkeit der Tatsachenfeststellung oder die Zweckmäßigkeit der Strafzumessung. Entscheidend ist allein die Verletzung spezifischer Verfassungsrechte – und genau hier setzt meine Arbeit an.
Als erfahrener Strafverteidiger analysiere ich Ihre gesamte Prozessakte auf verfassungsrechtlich relevante Fehler. Ich identifiziere tatsächliche und rechtliche Grundlagen, die geeignet sind, das Bundesverfassungsgericht zur Annahme Ihrer Beschwerde zu bewegen. Denn: Das BVerfG verfügt über stark beschränktes Annahmeverfahren – nur etwa 1 % der eingereichten Verfassungsbeschwerden werden zur Entscheidung angenommen. Professionelle Vorbereitung ist daher unverzichtbar.
In strafrechtlichen Hauptsachen kann eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde weitreichende Folgen haben:
Gleiches gilt für die konkrete Normenkontrolle oder die Verfassungsbeschwerde gegen Gesetze selbst – etwa bei unbestimmten Tatbestandsmerkmalen, die den Grundsatz der Bestimmtheit verletzen.
Die Verfassungsbeschwerde muss innerhalb von einem Monat nach Zustellung der letzten Entscheidung eingelegt werden. Bei verspätetem Handeln droht die Unzulässigkeit – zögern Sie daher nicht bei der Rechtsanwaltssuche.
Verfassungsrechtliche Prüfung Ihres Falles
Rufen Sie an oder schreiben Sie mir eine E-Mail. Ich prüfe umgehend, ob in Ihrem Strafverfahren eine erfolgversprechende Verfassungsbeschwerde in Betracht kommt.
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